Der zweite bundesweite Fachtag der AG Strafvollzug und Bewährungshilfe fand am 15. Juni 2026 im Berliner „Umweltforum“ statt und wurde live im Internet übertragen. Teilgenommen haben Fachkräfte und Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und Jugendhilfe, aus Justizvollzugsanstalten, dem Maßregelvollzug und der Bewährungshilfe sowie Mitarbeitende aus Polizei, Sicherheitsbehörden, Gerichten, Ministerien und Landesdemokratiezentren. Auch Wissenschaftler*innen waren vertreten.
Rund 100 Teilnehmende vor Ort und mindestens 60 weitere Personen im Livestream – darunter auch aus Österreich, Luxemburg und den Niederlanden – verfolgten am Vormittag einen Fachinput des Deutschen Jugendinstitut e. V. sowie ein Podiumsgespräch mit Vertreter*innen verschiedener Berufsfelder. Im Mittelpunkt standen der aktuelle Stand und die Zukunft der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Extremismusprävention.
In den anschließenden Workshops diskutierten die Teilnehmenden aus unterschiedlichen Perspektiven zentrale Herausforderungen in Strafverfolgung, Justizvollzug und Resozialisierung. Gemeinsam arbeiteten sie an einem multiperspektivischen Fallverstehen, tauschten Erfahrungen aus und knüpften neue Kontakte. Damit wurde das Ziel des Fachtags erreicht: gemeinsam ideale Rahmenbedingungen für eine gelingende interdisziplinäre Zusammenarbeit im Themenfeld zu entwickeln.

Honey Deihimi, LL.M., Leiterin der Abteilung 1 „Demokratie und Engagement“ im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, begrüßte die Teilnehmenden des Fachtags, darunter auch die aus dem Ausland zugeschalteten Gäste.
In ihrer Rede betonte sie, dass die Zahl extremistischer Straftaten von Jahr zu Jahr zunehme und der Präventionsarbeit deshalb eine zentrale Bedeutung zukomme. Da Radikalisierung heute in besonderem Maße im digitalen Raum stattfinde, müssten neue Wege entwickelt werden, um vulnerable Personen zu erreichen. Dabei sei eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit unerlässlich. „Wir müssen dauernd in Bewegung sein“, erklärte sie, denn sowohl die Phänomene als auch die Methoden der Radikalisierung veränderten sich kontinuierlich. Dafür brauche es auch die Bereitschaft, neue Ansätze zu erproben und den Mut, ggf. zu scheitern.
Besonders hob Honey Deihimi die Extremismusprävention im Strafvollzug hervor, die „zu den erfolgreichsten Elementen von ,Demokratie leben!‘“ gehöre. Darüber hinaus skizzierte sie die künftige Ausrichtung des Programms und unterstrich die große Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Zum Abschluss ihrer Rede betonte sie: „Die Zivilgesellschaft ist das Herz der Gesellschaft.“

Franziska Kreller, Leiterin der AG Strafvollzug und Bewährungshilfe, blickte auf fast zehn Jahre trägerübergreifende Netzwerkarbeit zurück. Als die AG 2017 gegründet wurde, sei sie noch vergleichsweise klein gewesen. Viele Träger hätten damals erst wenig Erfahrung in der Präventionsarbeit im Strafvollzug gehabt. Der fachliche Austausch habe sich deshalb zunächst vor allem auf gemeinsame Qualitätskriterien und Standards konzentriert.
Heute seien die Anforderungen in der Extremismusprävention deutlich gestiegen. Als Beispiele für die Bandbreite der Zielgruppen nannte Franziska Kreller einerseits sehr junge, gewaltaffine Täter*innen und andererseits ältere Personen mit verschwörungsideologischen Überzeugungen. Dazwischen lägen zahlreiche weitere Zielgruppen mit unterschiedlichen Bedarfen und Erscheinungsformen. „Diese Entwicklungen verlangen von uns flexible und differenzierte Antworten.“
Die AG Strafvollzug und Bewährungshilfe bringe unterschiedliche Phänomenbereiche und Präventionsansätze zusammen und habe ihren Wirkungskreis in den vergangenen Jahren erheblich erweitert. Dadurch seien die Angebote bekannter geworden, sodass heute deutlich seltener erläutert werden müsse, worin die Arbeit der Projekte bestehe. Einen wichtigen Beitrag dazu habe auch die kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung der Projekte geleistet. Evaluationen hätten die Wirksamkeit der Angebote belegt und damit ihre fachliche Akzeptanz und Sichtbarkeit weiter gestärkt.
Abschließend betonte Franziska Kreller: „Effektivität und Wirksamkeit bedeuten einen Multi-Agency Approach, also ein Zusammenspiel unterschiedlicher Akteur*innen“ – hierzu solle dieser Fachtag beitragen.


Dr. Maria Jakob, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutsches Jugendinstitut e. V., sprach in ihrem Vortrag über die Voraussetzungen gelingender Zusammenarbeit in der Extremismusprävention. Zu Beginn machte sie deutlich, dass Extremismusprävention im Strafvollzug nur eines von vielen Themen im Haftalltag sei.
Im Gefängnis träfen „Spezialist*innen“ und „Generalist*innen“ mit unterschiedlichen Expertisen, Aufträgen und Handlungsmöglichkeiten aufeinander. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen internen und externen Fachkräften erfordere daher Offenheit, Flexibilität und gegenseitiges Verständnis.
Als zentrale Erfolgsfaktoren für interdisziplinäres Zusammenwirken nannte sie:
Als sensibles Thema wurde von Maria Jakob die Möglichkeit diskriminierenden und rassistischen Verhaltens einzelner Bediensteter in Justizvollzugsanstalten angesprochen. Zugleich wies sie darauf hin, dass hierzu bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Studien vorlägen und daher keine Aussagen über das Ausmaß oder die Verbreitung entsprechender Vorkommnisse getroffen werden könnten.
Abschließend unterstrich sie die Bedeutung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Bediensteten im Bereich der Extremismusprävention sowie einer Organisationsberatung für Justizvollzugsanstalten.

Unter der Moderation von Tina Dürr (Philipps-Universität Marburg) diskutierten Vertreter*innen aus Staatsanwaltschaft, Justizvollzug, Straffälligenhilfe und zivilgesellschaftlicher Praxis über den aktuellen Stand und die Zukunft der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Extremismusprävention.
Auf dem Podium sprachen:
Zu Beginn stellte Tina Dürr die Frage, was Erfolg in der Extremismusprävention ausmacht. Hanno Wilk berichtete aus dem Bereich Hate Speech im Internet, das er als „ein Massenphänomen“ bezeichnete: „Wir wollen die Leute aus der Anonymität des Netzes holen und mit ihnen ins Gespräch kommen.“ Als Beispiel nannte er die Kooperation der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit dem Träger STOP HATE aus Schleswig-Holstein, in deren Rahmen ein sozialer Online-Trainingskurs angeboten wird.
Feride Aktas betonte die Bedeutung gegenseitigen Verständnisses zwischen Justizvollzugsanstalten und zivilgesellschaftlichen Trägern sowie eines gemeinsamen Ziels. „Erfolg ist weiterhin, dass die Klient*innen das Angebot auch annehmen.“ Frank Lauber ergänzte: „Erfolg ist, wenn wir das Programm überhaupt anbieten können und die Inhaftierten von sich aus neugierig sind und von sich aus zu uns kommen“ – „und wenn ein Nachdenken einsetzt.“ Entscheidend sei zudem die Haltung der Bediensteten: „Interesse, Spaß an der Arbeit und dass man einfach da ist.“
Christina Müller-Ehlers verwies darauf, dass die freie Straffälligenhilfe in diesem Jahr ihr 200-jähriges Bestehen feiere – auch das sei ein Erfolg. Quantitativ lasse sich Erfolg zwar an Rückfallquoten messen. Darüber hinaus gehe es jedoch darum, Menschen und ihre individuellen Bedarfe wahrzunehmen und sie langfristig zu begleiten. „Beziehungsarbeit und Sinnstiftung in allen Bereichen“ seien dafür zentral.

Im weiteren Verlauf fragte Tina Dürr, wie sich sicherstellen lasse, dass die im Strafvollzug begonnene Arbeit nach der Entlassung nahtlos fortgeführt werden kann. Feride Aktas berichtete, dass Violence Prevention Network in Berlin sowohl innerhalb als auch außerhalb der Haft Projekte durchführe. Dadurch könnten Klient*innen nach der Entlassung von dem*derselben Berater*in weiter begleitet werden. Diese Kontinuität sei besonders wichtig, da viele Betroffene in ihrem Leben bereits zahlreiche Beziehungs- und Kontaktabbrüche erlebt hätten.
Frank Lauber schilderte am Beispiel eines Inhaftierten mit extremistischer Haltung, wie durch eine Fortbildung der Kontakt zu Violence Prevention Network entstanden sei. Gemeinsam habe man das Format „Konstruktiv streiten“ entwickelt – einen Austausch zwischen Inhaftierten und Bediensteten über gesellschaftspolitische und persönliche Themen.
Auf die Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Strafvollzug und zivilgesellschaftlichen Trägern weiter verbessert werden könne, verwies Christina Müller-Ehlers auf ein Netzwerk in Baden-Württemberg, in dem unterschiedliche Akteur*innen gemeinsam die Resozialisierung von Straftäter*innen begleiten. Außerdem gebe es in Schleswig-Holstein und Hamburg gesetzliche Regelungen, die die Rolle freier Träger in der Resozialisierung festschreiben und damit eine langfristige Zusammenarbeit absichern. Für die Justizvollzugsanstalten sei Planungssicherheit wichtig – etwa die Gewissheit, welche Träger auch in einigen Jahren noch für die Begleitung eines Inhaftierten nach dessen Entlassung zur Verfügung stehen.
Hanno Wilk machte auf rechtliche Hürden aufmerksam, die die Zusammenarbeit erschweren können, etwa Fragen der Verschwiegenheit oder die Möglichkeit, dass Mitarbeitende zivilgesellschaftlicher Träger als Zeug*innen vor Gericht geladen werden. Außerdem kritisierte er, dass Resozialisierung in der Ausbildung von Justizbeschäftigten bislang kaum eine Rolle spiele.
Feride Aktas hob hervor, dass die jeweiligen Aufträge und Arbeitsweisen der beteiligten Institutionen häufig zu wenig bekannt seien. Umso wichtiger seien Offenheit und gegenseitige Neugier. Zugleich müssten sich zivilgesellschaftliche Träger immer wieder dafür rechtfertigen, warum sie in Justizvollzugsanstalten tätig seien. Einen wichtigen Schritt sehe sie darin, freie Träger bereits in die Ausbildung von Anwärter*innen einzubeziehen. Auch sie kommt noch einmal auf das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht zu sprechen: Im Bereich der Untersuchungshaft gelte die Unschuldsvermutung. Die Distanzierungs- und Ausstiegsberatung beginne dort mit einem unverbindlichen Kennenlerngespräch. Die frühzeitige Vorstellung des Beratungsangebots diene dazu, den Zugang zur Beratung im weiteren Haftverlauf zu erleichtern und mögliche Zugangsbarrieren abzubauen.

Auf die Frage nach den Auswirkungen des veränderten gesellschaftlichen Klimas auf den Justizvollzug erklärte Christina Müller-Ehlers, dass das zunehmende „Sicherheitsnarrativ“ einer frühen Resozialisierung – etwa durch Verlegung in den offenen Vollzug oder Lockerungen – häufig entgegenstehe. Frank Lauber betonte dagegen die Verantwortung des Justizvollzugs, die Gesellschaft vor Gefahren zu schützen. Gleichzeitig brauche es einen positiven Empfangsraum für Haftentlassene. Einen auffälligen Inhaftierten für 14 Tage einzuschließen, sei vergleichsweise einfach; eine nachhaltige Verhaltensänderung erfordere jedoch deutlich mehr. Christina Müller-Ehlers ergänzte: „Angehörige sind gleichzeitig Schutz- und Risikofaktor.“ In den vergangenen Jahren seien deshalb zahlreiche Angebote für Angehörige entstanden. Hanno Wilk verwies zudem auf die Herausforderungen der digitalen Welt, in die Haftentlassene nach oft langen Haftzeiten zurückkehrten.
Zum Abschluss fragte Tina Dürr, wen die Podiumsgäste gern einen Tag lang in ihre Arbeitswelt mitnehmen würden, damit die interdisziplinäre Zusammenarbeit in fünf Jahren noch besser gelingt. Einigkeit bestand darin, dass politische Entscheidungsträger*innen und Mitarbeitende der Ministerien von Einblicken in den Justizvollzug besonders profitieren könnten. Hanno Wilk bedauerte zudem, dass er nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens kaum erfahre, wie sich der weitere Lebensweg ehemaliger Angeklagter entwickle, weshalb er sich gern einem freien Träger für einen Tag Hospitation anschließen würde.
Im Anschluss beteiligte sich das Publikum mit Kommentaren und Fragen. Diskutiert wurden unter anderem das Zeugnisverweigerungsrecht, die Auswirkungen des gesellschaftlichen Klimas, Antidiskriminierungsarbeit, die Aus- und Fortbildung von Justizbeschäftigten, Versicherheitlichungstendenzen sowie die Rolle der Seelsorge im Justizvollzug.
Am Nachmittag arbeiteten die Teilnehmenden in fünf Workshops, die von Referent*innen der Träger aus der AG Strafvollzug und Bewährungshilfe gestaltet wurden.

Workshop 1 „,Restorative Justice‘ – ein auf Wiedergutmachung ausgerichtetes Handlungskonzept: Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug (BoAS)“
(Daniela Hirt, Restorative Justice-Praktikerin und Fortbildnerin, Präventionsprojekte Gesundheit und Häusliche Gewalt)
In dem Workshop, der auch im Livestream übertragen wurde, stellte Daniela Hirt das Konzept „Betroffenenorientiertes Arbeiten im Strafvollzug (BoAS)“ als praxisnahen Restorative Justice-Ansatz vor. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie durch traumainformierte betroffenenorientierte Kreisdialoge Räume im Vollzug geschaffen werden können, in denen sowohl die Bedürfnisse von Betroffenen von Straftaten als auch die Verantwortungsübernahme inhaftierter Menschen ernst genommen werden. Anhand eines konkreten Praxisbeispiels eines Kreisdialoges aus dem Strafvollzug wurde gezeigt, dass psychologische Sicherheit, eine wertschätzende Haltung und strukturierte Dialoge die Grundlage dafür bilden, dass Verantwortung nicht durch Beschämung, sondern durch Verstehen, Begegnung und Reflexion entstehen kann.
Restorative Justice wirkt besonders dann nachhaltig, wenn sie traumasensibel umgesetzt wird und viel Zeit in die Vorbereitung investiert wird. Wer Traumata versteht, kann Verantwortung fördern, ohne Schuld zu relativieren. Betroffenenorientierte restorative Kreisdialoge eröffnen einen geschützten Raum, in dem die Folgen von Straftaten sichtbar werden, Empathie entstehen kann und echte Verantwortungsübernahme möglich wird. Damit leistet dieser Ansatz einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention, zur Resozialisierung und letztlich zu mehr gesellschaftlicher Sicherheit.
Workshop 2: „Psychische Störungen und mögliche Wechselwirkungen mit (De-)Radikalisierungsprozessen und gewalttätigem Verhalten“
(Sandra Schwarz und Imke Eisner, Fachbereich Psychotherapie bei Violence Prevention Network gGmbH)
Psychische Störungen können im Kontext von (De-)Radikalisierungsprozessen eine wichtige Rolle spielen. Daher sind eine erste Einordnung psychischer Auffälligkeiten sowie ein Verständnis für mögliche Wechselwirkungen mit Gewalt und (De-)Radikalisierungsprozessen von zentraler Bedeutung im Arbeitsfeld der Extremismusprävention.
Im Workshop wurden Grundlagen zu psychischen Störungen und deren Auftretenshäufigkeit – insbesondere im Haftkontext – sowie zentrale Begriffe der Extremismusprävention vermittelt. Darüber hinaus wurden gemeinsame Risiko- und Schutzfaktoren psychischer Störungen und Radikalisierungsprozessen erarbeitet und mögliche Wechselwirkungen diskutiert. Abschließend wurden anhand unterschiedlicher Praxisbeispiele Schnittstellen der Zusammenarbeit sichtbar gemacht und die Rollen verschiedener Akteur*innen in der interdisziplinären Zusammenarbeit reflektiert.
Dabei wurde deutlich, dass psychische Störungen als möglicher Einflussfaktor bei (De-)Radikalisierungsprozessen mitzudenken sind. Gleichzeitig führen psychische Störungen nicht automatisch zu Radikalisierung, ebenso wenig ist Radikalisierung grundsätzlich Ausdruck einer psychischen Störung. Eine differenzierte Betrachtung dieser Zusammenhänge bildet daher eine wichtige Grundlage für die fachliche Praxis.
Workshop 3: „Diskriminierung im Strafvollzug erkennen und abbauen“
(Karin Meißner und Lena-Marie Feld, Yallah Justiz – phänomenübergreifende Radikalisierungsprävention im Strafvollzug bei fitt gGmbH, sowie Anne Frank Zentrum e. V.)
In dem Workshop wurden zunächst zentrale Fragen geklärt: Was ist Diskriminierung? Wer sind Betroffene? Welche Anlaufstellen gibt es?
Innerhalb einer anschließenden Fallarbeit wurden das Verständnis für Diskriminierung im Strafvollzug geschärft und Handlungsoptionen gesammelt. Dabei war eines der zentralen Erkenntnisse, dass Unterstützungs- und Meldestrukturen bei Diskriminierungsvorfällen im Strafvollzug weiterhin ausgebaut werden müssen – sowohl für Inhaftierte als auch für Bedienstete.
Workshop 4: „Hybride Radikalisierungmuster – Herausforderungen und Chancen für die Präventionsarbeit”
(Jan Nastke, Sarah Jane Collins und Andreas Stiewe, ZIRa bei IFAK e. V.)
Antisemitismus, Antifeminismus, Antiimperialismus oder antimoderne Ideale werden über sogenannte Brückennarrative verknüpft. So entstehen gemeinsame Feindbilder wie „westliche Werte“, staatliche Institutionen, eine vermeintliche „jüdische Weltverschwörung“ oder „der Islam“. Ergänzt wird dies durch rigide Geschlechter- und Beziehungsvorstellungen sowie die Vorstellung kultureller Homogenität.
In einer interaktiven Übung wurden die Fragen erörtert: Wie gehen wir mit Personen um, die im Extremismus die Legitimation für ihr menschenfeindliches, geschlossenes Weltbild suchen? Welche Handlungsansätze haben sich in der praktischen Arbeitsansätzen bewährt? Wie können zivilgesellschaftliche Träger, Polizei und Justiz gemeinsam präventiv wirken?
Workshop 5: „Distanzierungsarbeit mit Hochrisikopersonen“
(Annika von Berg und Malte Schrader, Violence Prevention Network gGmbH)
Ausgehend von der Frage, was unter einer Hochrisikoperson zu verstehen ist, wurden gemeinsam die Herausforderungen in der Arbeit mit dieser Zielgruppe erarbeitet. Basierend darauf wurden existierende Good Practices vorgestellt und weiterentwickelt.

Zum Abschluss des Fachtags kamen alle Teilnehmenden noch einmal im Plenum zusammen. Tina Dürr sprach mit Franziska Kreller über die Eindrücke des Tages und die Zukunft der AG Strafvollzug und Bewährungshilfe.
Franziska Kreller zeigte sich beeindruckt von der Vielfalt der vertretenen Berufsgruppen, die sowohl vor Ort als auch im Livestream über unterschiedliche Themen und aktuelle Herausforderungen diskutiert hatten. Ihr Eindruck sei, dass der Fachtag zahlreiche neue Impulse für die weitere Zusammenarbeit gesetzt habe. Dabei griff sie auch das Grußwort von Honey Deihimi auf: „Wir dürfen Dinge ausprobieren, wir dürfen scheitern und wir dürfen mutig sein.“
Als zentrales Ergebnis des Tages hob Franziska Kreller die Bedeutung des Faktors Zeit hervor: „Wir haben festgestellt, dass Zeit ein wichtiger Faktor ist und zwar in ganz unterschiedlichen Aspekten, zum Beispiel in Bezug auf die langfristige Förderung, denn es gilt, Beziehungsabbrüche zu vermeiden. Zeit braucht es auch, um solche Formate der interdisziplinären Zusammenarbeit zu stärken und Best Practices auszutauschen.“
Darüber hinaus betonte sie die Bedeutung einer gemeinsamen Haltung: „Es geht um Haltung, Offenheit und Neugierde – und natürlich Interesse am Themenfeld, denn das Engagement verbindet uns alle.“
Mit Blick auf die zukünftige Arbeit der AG verwies Franziska Kreller auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen: „Das politische Klima ändert sich, das spüren wir alle. Die Arbeit an langfristiger Resilienz ist wichtig und hier braucht es Formate, um die Einzelkämpferstimmung zu vermeiden und stattdessen voneinander zu lernen.“
Bildnachweise: (c) Violence Prevention Network gGmbH