Ausstiegsberatung und Distanzierungsarbeit: Diese beiden Bezeichnungen werden oft als gemeinsam stehendes Begriffspaar genannt, um die Arbeit von Trägern der Ausstiegsberatung zu beschreiben. Dabei stellt Distanzierungsarbeit im Kontext der Rechtsextremismusprävention in Deutschland einen eher neuen Ansatz dar. Aus Sicht der Autor*innen liegt die fehlende Trennschärfe an dem durchaus wichtigen Anspruch der Ausstiegsberatungen, Distanzierung von menschenverachtenden Einstellungen auch als ein Ziel gelungener Ausstiege anzustreben. In den wenigsten Fällen ist hiermit allerdings der Anspruch von Distanzierungsarbeit als eigenständiges Handlungsfeld gemeint. In Abgrenzung dazu werden in diesem Text „Ausstieg“ und „Distanzierungsarbeit“ unterschieden. Es wird ein Ansatz vorgestellt, der Distanzierungsarbeit als pädagogische Querschnittsaufgabe im Sinne von Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession verankert sieht. Distanzierung von menschenverachtenden Einstellungen ist demnach weder auf den Kontext der Ausstiegsberatung zu reduzieren noch als alleinige Aufgabe spezialisierter Träger der Distanzierungsarbeit zu verstehen.
Judith Meixner/Peer Wiechmann: Distanzierungsarbeit als Handlungsfeld und Querschnittsaufgabe im Verhältnis zur Ausstiegsberatung. 19.03.2024. bpb InfoPool Rechtsextremismus. Unter: https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/546252/distanzierungsarbeit-als-handlungsfeld-und-querschnittsaufgabe-im-verhaeltnis-zur-ausstiegsberatung/