Für Anbieter*innen von Präventionsangeboten im Arbeitskontext Justizvollzug und Straffälligenhilfe sind bestimmte Kriterien der Trägerqualität erforderlich. So muss die Organisation anerkannter Träger der Jugendhilfe sein oder über vergleichbare Nachweise verfügen. Der Träger sollte gemeinnützig oder anderweitig unabhängig und nicht im Bereich Justizvollzug und Straffälligenhilfe weisungsgebunden sein.
Eine angemessene Bezahlung für die anspruchsvolle Tätigkeit in diesem Themenfeld ist notwendig und wird gefordert. Um diesen Standard zu erfüllen, sollten die tariflichen Vereinbarungen und Verträge des öffentlichen Dienstes eingehalten werden.
Der Träger verfügt standardmäßig über ein Sicherheitskonzept bzw. Krisenmanagement und steht auch in schwierigen Situationen hinter den Mitarbeitenden.
Folgende Mindeststandards müssen bestehen:
Der Träger unterstützt die Projektdurchführenden in fachlicher und sachlicher Ausstattung. Dies umfasst einen angemessenen bzw. bedarfsorientierten Zugang zu Supervisionen. Zusätzlich gibt er Raum und Zeit für kollegiale Beratung. Er fördert die Qualität der Fachlichkeit durch Bereitstellung von mindestens zehn Prozent der Arbeitszeit für Fortbildungen und Austausch.
Weitere Unterstützung erfahren die Mitarbeiter*innen bei der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Projektansätze. Zugleich erhalten sie Hilfestellung bei der Umsetzung von Verstetigungsprozessen.
Die Mitglieder der AG Strafvollzug und Bewährungshilfe begegnen den Menschen in ihrer Arbeit wertschätzend und unvoreingenommen. Sie zollen der Bereitschaft der Klient*innen Respekt, ihr Verhalten und ihr Handeln zu reflektieren und zu verändern.
Die Aufgabe der Berater*innen ist es, in diesem Prozess Vertrauen aufzubauen und die Klient*innen in ihrer Veränderungsabsicht kritisch zu begleiten und zu unterstützen.
Die Zusammenarbeit geschieht demütigungs- und beschämungsfrei. Der Berater*innen-Blick ist stets ressourcenorientiert. Die Rahmung der Arbeit wird bestimmt durch eine professionelle Distanz.
Die Berater*innen schaffen einen professionellen Rahmen, in dem sich die Klient*innen umorientieren können. Es ist Aufgabe der Berater*innen, die Veränderungsbereitschaft der Klient*innen zu stärken und zu unterstützen. Die Beziehung gestaltet sich verhandelnd, nicht behandelnd.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Beratungsgespräche erfolgt nicht starr curricular, sondern prozessorientiert. Es ist Aufgabe der Berater*innen, die eigene Professionalität zu wahren und der Beratungssituation anzupassen. Auf Basis ihrer systemischen (Grund-)Haltung haben die Berater*innen alle Fallbeteiligten und deren Perspektiven im Blick. Diese Allparteilichkeit ist nicht mit Neutralität gleichzusetzen.
Die Haltung des*der Berater*in zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
Angemessene finanzielle wie personelle Ausstattung ist Voraussetzung für die Durchführung der Arbeit.
Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung werden drei Aspekte unterschieden:
Die personelle Ausstattung ist durch folgende Eigenschaften geprägt:
Die Beratungsarbeit kann nur unter der Voraussetzung einer Beteiligung von verschiedenen im Feld agierenden Akteur*innen gelingen. Die Projektträger initiieren Aktivitäten der Vernetzung und werden damit – unter Wahrung der Vertraulichkeit und Transparenz gegenüber der Klientel sowie Unabhängigkeit der Arbeit – zum Bindeglied zwischen den unterschiedlichen Stakeholdern. Es wird zwischen operativen und strategischen Vernetzungspartner*innen unterschieden. Zur Projektumsetzung ist die organisatorische und inhaltliche Absprache mit folgenden Personen und Institutionen hilfreich:
Die projektübergreifende Vernetzung findet bundesweit in unterschiedlichen Gremien statt, wie z. B. innerhalb der AG Strafvollzug und Bewährungshilfe oder den Bundesarbeitsgemeinschaften „Ausstieg zum Einstieg“ und/oder „Religiös begründeter Extremismus“.
Die Implementation von Projektangeboten in Justizvollzugsanstalten und Straffälligenhilfen setzt eine Vertrauensbasis für die Arbeit voraus. Den Beteiligten wird die Arbeitsweise transparent dargestellt. Verankert werden Ansprechpersonen und Wege der Erreichbarkeit. Der Prozess der Vernetzung sollte regelmäßig durchgeführt werden.
Folgende Vernetzungsstrategien werden durch die Mitglieder der AG Strafvollzug und Bewährungshilfe verfolgt:
Die Projektträger halten die Maßgaben der EU-DSGVO bzw. die für sie relevanten nachgeordneten Gesetze (u. a. BDSG-neu, LDSG, SGB VIII/X) ein.
Sind für die Durchführung von Maßnahmen Teilnehmenden-Daten zu erheben/zu verarbeiten/zu speichern, sind die Betroffenen darüber zu unterrichten. Voraussetzung für die Datenverarbeitung ist bei Fehlen eines gesetzlichen Erlaubnistatbestandes die schriftliche Einwilligung der Teilnehmenden. Die Mitarbeiter*innen sollten über ein Basiswissen zu datenschutzrelevanten Themen verfügen.
Es müssen angesichts der sensiblen Daten der Klient*innen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Betroffenen sind darüber aufzuklären, an welche Stellen ihre Daten ggf. weitergeleitet werden.
Die Teilnehmer*innen der Projektangebote sollten dazu ermutigt werden, Datenschutz als Qualitätskriterium anzuerkennen. Datenpannen können weitreichende Konsequenzen für sie bedeuten.
Interne und externe Evaluationen bzw. wissenschaftliche Begleitungen sind wünschenswerte Bestandteile einer umfassenden Projektumsetzung. Hier stehen einzelne Projekte und Programme ebenso im Fokus wie ihre Einbindung in übergeordnete Strukturen.
Das Forschungsdesign ist derart konzipiert, dass erfolgreiche Prozesse nach Möglichkeit identifiziert oder bei Bedarf optimiert werden können. Zudem können Fehlentwicklungen in Methodik und Projektdurchführung frühzeitig erkannt werden, um Maßnahmen zu entwickeln, mit denen ggf. gegengesteuert werden kann. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Mitarbeiter*innen, insbesondere der Projektleitung und den Berater*innen.